Band 58: Eintrag vom  19. März 1877 (Nr. 1038)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Abanderung des Sparcassenstatuts.

Auf Vorschlag der Sparcassen-Administration und der FinanzCommission beschließt die Versammlung auf die von der Königlichen Regierung unter'm 12. vorigen Monats I.II.717 angeregte Erhöhung der Zinsen der Sparcassen-Einlagen bis zu 600 Mark von 3 1/3 auf 4% nicht einzugehen und zwar deshalb, weil bei Erhöhung der Zinsen die größeren Einlagen successive zurückgezogen und in kleineren Erträgen bis 600 Mark unter verschiedenen fremden Namen wieder eingelegt werden

[Nächste Seite] wogegen es keine Cautel gebe. Ferner würde die Erhöhung bis zu 4% zur Folge haben, daß die Sparcassen-Einlagen sich bedeutend vermehren würden. Schon jetzt sei es öfter mit den größten Schwierigkeiten verbunden, die Kapitalien auf sichere Weise unterzubringen. Wie viel mehr würde dies der Fall sein, wenn ein verhältnißmäßig hoher Zins von 4% gewährt werden müsse. Es sei aber auch für die hiesige Stadt respective für die Sparer kein Bedürfniß vorhanden, daß der Zinsfuß für die kleineren Einlagen auf 4% erhöht werde, weil die hiesige sehr gut verwaltete Gewerbebank bei angemessener Kündigungsfrist 4% gewähre. Ferner würde durch Einführung verschiedener Zinsfuße das Rechnungswesen bei der Sparcasse sehr complicirt und die Controlle deshalb sehr erschwert werden.