Band 75: Eintrag vom  30. Juni 1930 (Nr. 1225)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[ 18. Auseinandersetzungs-Angelegenheit.

Stadtverordnetenversammlung billigt die in der Denkschrift über die Auseinandersetzung aus Anlaß der kommunalen Neugliederung enthaltenen Grundsätze der Verwaltung und beschließt die Auseinandersetzung mit den Beteiligten in folgender Weise vorzunehmen. a) Stadt Neuss (Landkreis Grevenbroich - Neuss). ]

Landkreis Grevenbroich - Neuss und Stadt Neuss verzichten darauf, gegenseitig Forderungen geltend zu machen. Dem Wunsche des Landkreises, vom Landkreise einen Obersekretär und einen Anwärter auf die Stadt zu übernehmen, kann nicht entsprochen werden.

Die Stadt übernimmt von dem Landkreise die Forderung in Höhe von 18512,- M, die der frühere Landkreis Neuss an Bewohner der früheren Gemeinde Grimlinghausen aus Hagelschäden - Darlehen hat, und zahlt dafür dem Landkreise jetzt 17000 M.

Die Hauszinssteuer - Hypothekenforderung des Landkreises werden bezgl. des aus dem Landkreise in die Stadt eingegliederten Gebietes an die Stadt ohne Entschädigung übertragen.

Das Abkommen zwischen der Stadt und dem ehemaligen Landkreis Neuss vom 13. Januar 1913 wird bezgl. des Chemischen Untersuchungsamtes

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in der Weise abgeändert, daß die ungedeckten Unkosten in Zukunft zwischen Stadt und Landkreis je zur Hälfte geteilt werden.

[ Die Stadt leistet an den Landkreis zu den Kosten der Landwirtschaftlichen Winterschule in Neuss weiterhin einen Zuschuß bis zu 1200 R. M jährlich. ]

b) Stadt Neuss - Gemeinde Holzheim und Grefrath. Der Steuerausfall der Gemeinden Holzheim und Grefrath wird durch Zahlung einer einmaligen Abfindungssumme von 19 000 M abgegolten. Sofort sollen 10 000 M gezahlt, der Rest ab 1. Mai 1930 mit 8 % verzinst werden.

Mit Zahlung der Abfindungssumme sind alle Forderungen der Gemeinden an die Stadt und umgekehrt abgegolten.

d) Stadt Neuss - Amt Norf. Die Auseinandersetzung wird in eine vorläufige und in eine endgültige zerlegt. Die vorläufige Auseinandersetzung umfaßt die Zeit vom 1.8.1929 bis zu dem Tage, an dem durch Zusammenlegung der Ämter Norf und Nievenheim und durch Pensionierung des BürgermeistersWiedenbrüg in Norf oder in sonstiger Weise eine Neuregelung stattfindet.

Bezgl. der vorläufigen Auseinandersetzung übernimmt die Stadt den vorläufig mit 18/40stel angenommenen, aber noch näher nachzuweisenden Anteil an den Gehältern des Bürgermeisters, Gemeinderentmeisters und Amtssekretärs. Außerdem trägt die Stadt ihren Anteil an den Beiträgen zur Ruhegehaltskasse und zur Witwen- und Waisenversorgungsanstalt für die 3 Beamten. Ferner übernimmt die Stadt endgültig 3 Gehilfen des Amtes.

Bei der endgültigen Auseinandersetzung wird angenommen, daß der Bürgermeister Wiedenbrüg in Pension geht.

Die Stadt zahlt an das Amt Norf jährlich 7150 M. Die Zahlung beginnt mit dem Zeitpunkt der Neuregelung und findet solange statt, als der GemeinderentmeisterBreuer in Diensten des Amtes Norf oder dessen Rechtsnachfolger steht. Außerdem trägt die Stadt ihren Anteil an der Pension des Bürgermeisters Wiedenbrüg und an dem Unterschiedsbetrag zwischen dieser Pension und dem Gehalte bis zum vollendeten 65. Lebensjahre.

Über die Auseinandersetzung mit der Gemeinde Neukir-

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chen soll Finanzdeputation erneut beraten.

c) Stadt Neuss - Gemeinde Büttgen. Der Steuerausfall der Gemeinde Büttgen wird durch Zahlung einer einmaligen Abfindungssumme von 45 000 R.M von der Stadt Neuss abgegolten. Sofort sollen 10 000 M gezahlt werden. Der Rest ab 1.5.1930 mit 8 % verzinst werden.

Mit Zahlung der Abfindungssumme sind alle Forderungen der Gemeinde an die Stadt und umgekehrt abgegolten.