Tausch.
Stadtverordnetenversammlung ist mit der Durchführung eines Grundstückstausches zwecks Herstellung einer rechtwinkligen Baugrenze an den Grundstücken der Erben Jägers (Parzelle 2507/442) und der Stadt (Parzelle 3650/438 Flur B), gelegen an der Marienstraße, nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen einverstanden.