Stadtverordnetenversammlung stimmt der mit dem Hauptzollamt Neuss getroffenen Vereinbarung zu. Hiernach ist zu zahlen: a) für die Zeit vom Beginn des Ruhreinbruchs bis Ende Oktober 1924 eine Pauschalsumme von 1200 M, b) vom 1. November 1924 die gesetzliche Miete unter Zugrundelegung einer Friedensmiete von jährlich 6000 M. Die Quartierentschädigung für 2 von der Besatzung benutzte Räume in Höhe von jährlich 396 M soll der auf die Miete angerechnet werden.