Aus Anlaß der Errichtung von Wohnräumen bezw. der Vornahme von baulichen Änderungen verpflichten sich: 1) Geschwister Titz, Gladbacherstraße 92 den vor der Fluchtlinie der Gladbacherstraße gelegenen Geländestreifen, 2) Frau Witwe Schreinemacher die vor dem Hause Gladbacherstraße 44 liegende Fläche unentgeltlich an die Stadt zu übertragen.
Stadtverordnetenversammlung ist einverstanden.