Band 75: Eintrag vom  19. März 1926 (Nr. 237)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Einhaltung der Etatskredite

Vom Beginn des neuen Etatsjahres sind die ge- nehmigten Ausgabekredite unter allen Umständen ein- zuhalten. Die Stadtverordneten - Versammlung lehnt nachträgliche Bewilligung von Überschreitungen unter allen Umständen ab, es sei denn, daß in Ausnahme- fällen die Überschreitung im Interesse der Stadt unver- meidbar war und in der darauffolgenden Sitzung die Nachbewilligung beantragt wird.

≠ 3 a. Getränkesteuer. Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Gemein- de - Getränkesteuer nach der Getränke- steuer - Ordnung für die Stadtgemein- de Neuss vom 28. 9.1923 für das Rech- nungsjahr 1926 wei- ter zu erheben mit der Maßgabe, daß der Prozentsatz der zu erhebenden Ge- tränkesteuer von 23 % auf 21/2 % her- abgesetzt wird. Der Minderertrag wird durch den Mehrer- trag aus den Er- sparnissen der Kom- missionsberatungen von rd. 40 000M ge- deckt. gez. Müllejans