Stadtverordnetenversammlung beschließt: Nachdem das am 29. September 1908 zwischen der Stadtgemeinde Neuss und der Firma Heinrich Jansen geschlossene Vertragsverhältnis durch Ankauf der Fabrikanlage Jansen auf die Internationale Harve- ster Companie m. b. H. übergegangen ist, erhält § 7 des
[Nächste Seite]bisherigen Vertrages folgende Fassung:
"Die Entladevorrichtung wird nur für den Speditions- und Verladebetrieb der eigenen Fabrikationsprodukte, der zur Herstellung erforderlichen Roh- und Halbfertigfabrikate und Lagergüter der Firma International Harvester Co. m. b. H., benutzt. Zur Spedition für andere Rechnung oder für andere Zwecke darf die Anlage nicht benutzt werden.