Aus Anlaß der Errichtung von Neubauten ver- pflichtet sich die Neußer Arbeiterwohnungs-Ge- nossenschaft das vor der Fluchtlinie der Franken- straße und einer projektierten Querstraße zur Moltkestraße liegende Terrain unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Stadtverordneten- Versammlung stimmt zu.