a) Für ein der Neußer Arbeiter-Wohnungs-Genossenschaft seitens der Landesversicherungsanstalt der Rheinprovinz in Düs- seldorf zu gewährendes Darlehen von 100 000 M zur Fertig- stellung der Häusergruppe Römerstraße und Weißenbergerweg übernimmt die Stadtgemeinde Neuss die selbstschuldnerische Bürgschaft.
b) Die Preußische Landespfandbriefanstalt, Körperschaft des (Rote Klammer vor Abs. b)) öffentlichen Rechts zu Berlin, hat der Neußer Wohnungsge- nossenschaft für Beamte und Privatangestellte e. G. m. b. H. in Neuss auf das Grundstück Neuss Band 76 Blatt 3630 ein im Grundbuche an erster Stelle einzutragendes Darlehn von - Einhundertzwanzigtausend Goldmark - gewährt.
Für alle der genannten Gläubigerin aus diesem Hypotheken- darlehn von 120 000,- G. M (in Worten: Einhundertzwanzigtau- send Goldmark) zustehenden Ansprüche an Kapital, Zinsen, Nebenleistungen und Kosten, auch soweit im Zwischenkreditwe- ge Vorschüsse auf dieses Darlehn geleistet worden sind, über- nimmt die Stadtgemeinde Neuss hiermit die selbstschuldneri- sche Bürgschaft.
Diese Bürgschaft soll bei jeder Veräußerung des Grundstücks insbesondere auch dann fortbestehen, wenn die Gläubigerin die seitens des Erwerbers erfolgende Schuldübernahme genehmigt. Der Stadtverordnetenbeschluß vom 2. August 1927 betr. Ausfallbürgschaft wird dadurch hinfällig. (Rote Klammer am Ende)
c) Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von der Verlängerung des bei der Firma Proehl & Gutmann - Amster- dam aufgenommenen kurzfristigen Darlehns von 250 000 U. S. A. Dollars um weitere 3 Monate und stimmt der durch diese Verlängerung notwendig gewordenen Bürgschaftser- klärung vom 18. November 1927 zu.
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