9. Anschluß einer Wirtschaft an Elektrizitäts- und Wasser-
leitung.
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anlage
der Elektrizitäts- und Wasserleitung in der Wirtschaft
am Hochofen 78 und bewilligt die auf 900 R. M veran-
schlagten Kosten, die von dem Mieter mit 10 % jähr-
lich zu verzinsen sind.