9. Anschluß einer Wirtschaft an Elektrizitäts- und Wasserleitung.
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anlage
der Elektrizitäts- und Wasserleitung in der Wirtschaft
am Hochofen 78 und bewilligt die auf 900 R. M veranschlagten Kosten, die von dem Mieter mit 10 % jährlich zu verzinsen sind.