Stadtverordneten - Versammlung beschließt den Durchbruch von der Zollstraße bis zur Oberstraße nach Maßgabe der vorliegenden Pläne sowie des Kostenanschlages desdies Tiefbauamtes und bewilligt die auf 110 000 M veranschlagten Kosten. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Abbruch der Häuser, aus der Anlage der Fahrbahn mit Bürgersteigen, aus der Anlage des Regen- und Schmutzwasserkanals, der Beleuchtung, aus der Gas- und Wasserleitung und aus der Verlegung der zweigleisigen Straßenbahn nebst Oberleitung.
Die Kosten sollen aus Anleihemitteln Deckung finden.
Die Verteilung der Grunderwerbskosten soll späterer Beschlußfassung vorbehalten bleiben.