Band 75: Eintrag vom  17. April 1928 (Nr. 704)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Fahrbahnerneuerungen.

a) Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Hafenstraßevon der Krefelderstraße bis Rheintorstraße betragen:

a) für die Fahrbahn 31 400 M b) " " Umpflasterung u. Verschiedenes 700 " _________ zusammen: 32 100 ".

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranschlagung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 10 990,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 716,65 m = 15,34 M für den Frontmeter beizutragen. Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos be-

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rechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Hafenstraße mit Asphaltüberguß anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine gut asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen als wie dies bisher der Fall war. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße die Kauflust der Passanten mehr anregt, als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist.

Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

b) Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung des Straßenzuges Rheinstraße, Quirinusstraße und eines Teiles des Friedhofes von der Rheintorstraße bis hinter der Münsterkirche betragen: a) für die Fahrbahn 29 700 M b) " " Umpflasterung u. Verschiedenes 800 " __________ zusammen 30 500 " .

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranschlagung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 10 395,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 757,95 m = 13,71 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der

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Rhein-Quirinusstraße mit Asphaltüberguß anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine gut asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen als wie dies bisher der Fall war. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße die Kauflust der Passanten mehr anregt, als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist.

Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden. c) die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Krämerstraßevom Münsterplatz bis Markt betragen: a) für die Fahrbahn 2600 M b) " " Umpflasterung u. Verschiedenes 500 " ________ zusammen: 3100 " .

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranschlagung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 910,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 119 m = 7,65 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifelllos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Krämerstraße mit Asphaltüberguß anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vor-

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teil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine gut asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen als wie dies bisher der Fall war. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße, die sich immer mehr zu einer bedeutenden Geschäftsstraße entwickelt, die Kauflust der Passanten mehr anregt, als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist.

Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden. Der Stadtverordnetenbeschluß vom 5. Mai 1925 ist außer Kraft gesetzt.

d) Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Lindengassevon Oberstraße bis Mühlenstraße betragen: a) für die Fahrbahn 2800 M b) " " Umpflasterung und Verschiedenes 100 " ________ zusammen: 2900 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranschlagung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 980,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 159,67 m = 6,14 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Lindengasse mit Asphaltüberguß anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädli-

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chen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine gut aspaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen als wie dies bisher der Fall war. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße die Kauflust der Passanten mehr anregt, als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist.

Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.

e) die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Brandgassevon Niederstraße bis Hammtorwallstraße einschließlich des Teiles der Hammtorwallstraße von der Brandgasse bis Hammtorstraße betragen: a) für die Fahrbahn 4700 M b) " " Umpflasterung u. Verschiedenes 320 " _______ 5020 M.

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranschlagung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, das 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 1645,- M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 315,90 m = 5,21 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Brandgasse mit Asphaltüberguß anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädheitslichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine gut asphaltierte Straße ein be-

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deutend besseres Aussehen als wie dies bisher der Fall war. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße die Kauflust der Passanten mehr anregt, als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist.

Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.