Stadtverordnetenversammlung stimmt den vom Bezirksausschuß geforderten Änderungen zu, wonach: 1) im §10 der Hauptordnung anstatt von 1 bis 1 000 M zu setzen ist: "1 - 150 R. M."
2) dem § 2 in der Fassung des Nachtrages vom 19.6.1923 folgender Absatz anzufügen ist: "Das Anlage- und Betriebskapital ist das Betriebsvermögen im Sinne des Reichsbewertungsgesetzes",
3) im § 5 a des genehmigten II. Nachtrages anstelle des Wortes: "Nebenkonzession" zu setzen ist, "weitere Konzession".