Band 75: Eintrag vom  11. März 1929 (Nr. 916)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Deckung des Gemeindesteuerbedarfs.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt, den Kommunalbedarf für das Rechnungsjahr 1929 nach Abzug des Anteils der Stadt Neuss an dem Aufkommen der Reichseinkommensteuer, der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer durch Erhebung von

1) a) 415 % Zuschlägen zur Gewerbesteuer nach den Steuergrundbeträgen des Ertrages,

b) 1150 % Zuschlägen zu den Steuergrundbeträgen, der Lohnsumme,

2) 170 % Zuschlägen zur staatlichen Steuer vom Grundvermögen zu decken.

Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 350 000 M und von der Lohnsumme von 35 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 481,81%.

Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 309 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung sämtlicher Realsteuern 342,98%.