Mevis
auff suppliciren Hanß Peteren Mevis soll das protocollum der verpfachtung deren olligsmuhlen und weijdt landereijen der 1. 2er und 3ten gewandt nachgesehen werden.
letztens ist der rathsschluß daß denen jenigen so ihn rationes an roggen geliefert, in naturis zu restituiren seijen.