Band 30: Eintrag vom  4. April 1739 (Nr. 406)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

wittib Ferdinand Wallgott

der wittiben ist erlaubt ihr hauß zu verkauffen, jedoch daß die kauffschilling gerichtlich außgetahn werden, warvon sie die interesse zu genießen

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