Band 30: Eintrag vom  23. Februar 1742 (Nr. 1307)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

zinnengießer

auff suppliciren Wilhelmen Zinck soll denen frembden nicht erlaubt seijn dahirr etwas zu gießen und vergießen, oder zu verkauffen.