begehren deren gemeindtsfreunden
die gemeindtsfreunde begehren, daß weilen einige herren ihre simpelscollectcettelen sambt dem geldt nicht beijbringen, der baldt abkommender executant denenselben zugeschickt und solang beij ihnen auff ihre aigene und nicht stattkösten verbleiben solle, biß daß die collectcettelen und geldern alle beijgebracht haben. welches einen ehrsahmen rath bestättiget hatt.