Band 30: Eintrag vom  28. August 1742 (Nr. 1483)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

pfächter deren weijdt ländereijen

die pfächtern der stattwießen ländereij, so einige stucker zu bawen unterlaßen, sollen vorbeschieden und denselben auffgeben werden, daß in gefolg der verpfachtung ihre ahngenohmene stucker bawen, oder die gute sambt denen schlechten stückeren liegen laßen, und hernechst anderen uberlaßen werden sollen.