Der Bürgermeister theilt mit, daß der Beschluß vom 6. dieses Monats wegen Aufforderung des Pächters des Lagerplatzes am Rheinthore neben Linden nicht habe ausgeführt werden können, weil es sich ergeben habe, daß nicht der Zimmerer Weerz sondern der Holzhändler Tümmus der Pächter gewesen. Der x Weerz, welcher die Hälfte des Platzes als Unterpächter benutzt habe, habe nun gebeten, daß man ihm den betreffenden Theil des Platzes noch auf kurze Zeit vermiethen möge, indem er sich wegen der sofortigen Räumung in Verlegenheit befinde.
Nach Erörterung der Sache spricht die Versammlung sich dahin aus, daß die Ausführung des Beschlusses vom 6. dieses Monats einstweilen vertagt und der obige Lagerplatz zur Hälfte dem x Weerz und zur andere Hälfte dem Kaufmann Werhahn, welcher diese andere Hälfte untergepachtet habe, gegen die seitherige Miethe von jährlich 14 Thlr. bis zum 20. September dieses Jahres unter der Bedingung verpachtet werde, daß die Stadt für den Fall, daß bis dahin die Räumung des Platzes nicht geschehen wäre, autorisirt sein soll, die Räumung ohne Weiteres auf Rechnung der Pächter vornehmen zu lassen.
actum ut supra