pfächtern
rathsconvention sambt beruffenen gemeindtsfreunden gehalten, wobeij vorbragt, und die anfrag geschehen, ob letzthin decretirter maßen die wießen ländereij nach auff zweij jahren von denen pfächteren gebawet, und von denenselben die vom campement gemachte löcher applanirt werden solten, warauff magistratsherren resolution und schluß, daß es beij denen zweijen jahren verbleiben solle welchen schluß sich die freundt conformirt haben.