Band 30: Eintrag vom  27. März 1738 (Nr. 32)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

krahnen

auff suppliciren Reineri Overlack ist der bescheidt, daß herren renthmeister den krahnen in augenschein zu nehmen, und ob dem befinden zu referiren hetten, indeßen der pfächter Brandts die biß nun zu annoch schuldige pfacht beij der renthkammer abfuhren, und was ahm krahnen beschädiget und abgangen, vor seinem abtretten wiederumb in stand zu setzen und anzuschaffen schuldig und gehalten seijn solle, und ihn und bevor genanderOverlack den krahnen antretten, eine richtigkeit mit selbigem gemacht werden soll.