begehren deren gemeindtsfreunden ist Johan Wilhelmen Hoffman ahm Rhein zu inhibiren keine rost umb maltz zu machen an seinem hauß verfertigen zu laßen, auch dasigen eingeseßenen ahn zu befehlen die wein accies zu bezahlen, mithin aldorthin zum nachtheil der stattaccies keine freuchten umbzumaßen sodan daß die accies von denen kohlen, welche dahier in der statt consumirt werden, eingezogen und die collectzettelen sambt vorräthigen gelderen beijgebracht werden mögten.