Es wurde vorgetragen, daß der MetzgerStephan Heinrich Pütz, welcher als Pächter des Standgeldes auf dem Gemüse- und Victualien-Markte außer der Bewilligung einer Hypotheken- Inscription von 1 000 Thl auf sein Haus, eine baare Caution von 300 Thl. und seinem Schwiegersohn GastwirthGottfried
[Nächste Seite]Hilgers als Afterbürgen zu stellen sich erboten habe, mit der Bitte eingekommen sei, ihn der Afterbürgschafts-Stellung zu ent- heben, wogegen er als baare Caution statt 300 Thl -- 500 Thl erlegen werde.
In Erwägung, daß die Bestellung einer Hypothekar- Inscriptionvon 1000 Thlr. und die Hinterlegung einer baaren Summe von 500 Thl als Caution für die Pachtung der Markt- standsgelder hinreichend erscheint, beschloß Gemeinderath, dem Antrage des p Pütz in Modifikation des Beschlusses vom 20. Januar c. zu entsprechen.
a. u. s.
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