Sportelen in der Schusters Sache
auf das vom H. ProcuratorenWindeck erlaßene Schreiben, gestalten für den bönnischen Bericht in der Schusters Sach 23 Rth. 20 Stüber erfodert werden, soll desfals dem wetzlarischen Agenten H. v. Brand geschrieben werden, mit der Anfrage, ob der Stadtrath schäldig wäre, die Sportelen zu erlegen, oder ob nicht vielmehr die Regierung zu Bonn sothanne Bericht ohnentgeldlich quo pars adversae abzustatten hätte .