Band 38: Eintrag vom  28. Juni 1793 (Nr. 107)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ludwig Boninger

Auf die Bittschrift des Ludwig Boninger ist der Bescheid: würden die Schuster Amtsgenoßene denselben ohne die Burgerschaft und halbe Zunftgerechtigkeit erworben zu haben als Läpper ins Amt aufnehmen, so kan der Stadtrath solches geschehen laßen.