Nachdem vorgetragen worden, daß durch die Verstärkung der hiesigen Weidviehmärkte es dringend wünschenswerth erscheine, den Grummet der Wiesenparzelle A für das vor und nach den Märkten aufzutreibende Vieh disponibel zu halten, nimm[t] die Versammlung Veranlassung, den bezüglichen Beschluß vom 6. vorigen Monats dahin zu modifiziren, daß von der Wiederverpachtung auf feste Jahre abzusehen, und das Gras der [Seit A ?] wie die übrigen Gräsereien für den ersten Schnitt verkauft werde.
a.u.s.