2.) St.V.V. nimmt Kenntniß von dem Beschlusse des Provinzialrathes der Rheinprovinz vom 8. November dieses Jahres, betreffend die Aufhebung der Montags- Viehmärkte zum 1. Januar 1892 und Verlegung derselben auf den Dienstag, und beschließt, von der gegen N°.2 des Beschlusses zulässigen Beschwerde keinen Gebrauch zu machen.
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