Contribution betr.
Wurde das von der bönnischen Regierung anhero durch Expressen abgeschickte Schreiben verlesen vermöge dessen den Anfoderungen der Domaine-Empfänger wegen ohne Abzug der geschehenen Lie- ferungen in Fourage und sonstigen Sachen eintrieb eingetrieben werden wollender Contribution deren nach ruckstandigen zwei Dritteilen von
[Nächste Seite]176 den vom Directeur Prunau ausgeschriebene drei Millionen nicht gewillfahret, und falls mit der Exekution vorgeschritten werden wollte, solches bei der Regierung angezeigt werden solle worauf be- schlossen wurde, daß einsweilen bis auf weitere Verordnung sothane Contribution nicht collectirt werden solle .