Band 38: Eintrag vom  16. Februar 1795 (Nr. 684)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Verbott des Brandweinbrennens .

Auf, von der Oberverwaltung zu Bonn eingegangenes Verbott des Brandweinbrennens sind bei allen Fusselsbrenneren die Helmen durch 2 Herren des Raths und 2 Vorsteher versiegelt worden .