Band 38: Eintrag vom  7. Oktober 1795 (Nr. 759)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Erhebung der Zoll. und Weggelder

Auf die von dem Kantonsverwalter Aldenhoven geschehene Anzeige, daß vermöge des von der Oberbezirksverwaltung zu Bonn erlaßenen Beschlußes nunmehro wiederum die Zoll- und Weggelder in hiesigem Kanton erhoben werden

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können, ist vom Stadtrath beschlossen daß solche Gelder auch für hiesige Stadt gegen den 10ten Pfenning erhoben und in Empfang genommen werden sollen, worüber dann der angestellte Zöllner Henrich Bartholomæi, so viel den Zoll betrift so wohl als die Stadtpförtner welche das Wegegeld einsweilen einnehmen sollen, sich wochentlich auf der Rentkammer zu berechnen haben .