Anschreiben des H. Müller Amtmanns der Herrschaft Broch zu Mülheim an der Ruhr
Auf eingelangtes ferneres Anschreiben des Amtmanns der Herrschaft Broich zu Mülheim an der Ruhr wird dem Sohn und der Tochter des Henrich Esser in der Nixhütte unter Straf von drei Goldgulden aufgegeben in Zeit von drei Tägen bei gedachtem Amtmann sich einzustellen, um Zeugniß der Wahrheit wegen eines einem dasigen Inhaftirten angeschuldigten Pferde-diebstalls abzugeben, auch sich einen Schein von mehrgesagtem Amtmann über ihre daselbstige Erscheinung mitteilen, und anhero zum Protokoll gelangen zu lassen .