Henrich Zorn
Weil keine Baarschaft bei der Stadt vorhanden; so sollen dem SchloßermeisterHenrich Zorn auf seine etliche Hundert Rth. betragende Foderung wegen zum Behuf der Stadt von zween Jahren her verrichteten Arbeit zwo städtische Obligationen nemlich eine von 150 Rth.
[Nächste Seite]224 sprechend auf Martin Schweden und eine andere von 200 Rth. sprechend auf Wittib Burcharz statt zahl.. abschlägiger Zahlung übertragen werden .