Auf Grund des Statt gehabten Verdings, beschloß die Stadtverordneten-Versammlung, 1. die Maurer-Arbeiten inclusive Material jedoch ausschließlich der Ziegellieferung dem Maurer Fischer zu 1 % unter dem Anschlage, 2. die Steinhauer-Arbeiten dem Kaufmann Wilhelm Werhahn zu 1 % unter dem Anschlage; 3. Die Zimmer-Arbeiten inclusive Material dem Zimmerer Hermkes zu 7 % unter dem Anschlage; 4. die Schreiner-Arbeiten inclusive Material, den beiden Schreinern Hannen und Henzen jedem zur Hälfte zum Anschlage; 5. die Schlosser- und Schmiede-Arbeiten dem Schlosser Erkelenz zu 15 % unter dem Anschlage die Dachdecker-Arbeiten inclusive Material dem Dachdecker Böhm zu 4 % unter dem Anschlage; 7. die Klempner-Arbeiten dem Klempner Stadler zu 10 1/2 % unter dem Anschlage; 8. die Anstreicher-Arbeiten dem Anstreicher Osthus zu 12 % unter dem Anschlage, zu übertragen. Da die Lieferung der Ziegelsteine nur eine Offerte von Broix & Heck über den Anschlag gefunden, so wurde Herr Baurath Weise autorisiert, im Verein mit dem Bürgermeister, die Lieferung der Ziegelsteine beliebig zu vergeben. Auch sei der Abbruch des alten Thurmes mit der Wohnung, bestmöglichst im Accord in der Art ausführen zu lassen, daß das Material der Stadt verbleibt.
actum ut supra
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