Band 49: Eintrag vom  23. September 1850 (Nr. 37)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender trägt vor, daß die Wiederaufbauung der zerstörten Erftbrücke im Neuss-Bergheimer- Communalwege in Folge des Beschlusses vom 2. des Monats öffentlich vergantet worden, und das Resultat dieses Verdings sei, daß

a., der SchlossermeisterHermann Helten von hier zu 4 % über die Anschlagssumme von 930 Thlr, und b. der MühlenbauerPeter Cremer von hier als Letztbietender zu 3 % über diese Summe sich zur Ausführung erboten haben.

Dieses Resultat des Verdings findet Gemeinderath nicht genehm, zumal, da nachträglich ein Gebot

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geschehen, wonach die Brücke zum Betrage des Kosten- Anschlages erbaut werden soll.

Derselbe beschließt dahin, die Wiederherstel- lung der Brücke von neuem zur Vergantung auszu- setzen mit der Ermächtigung für die Verwaltung, die Arbeiten definitiv zuschlagen zu können.

A. u. s.