Band 38: Eintrag vom  15. November 1793 (Nr. 270)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Gebrüdern Reinefeld

Die von denen Gebrüderen Reinefeld gebettene Vergütung des durch ihre Vorstellung angegebenen an ihrem gepfachteten Weidengewachs am Rhein von den Hämmer mit Abschneidung der Weiden, geschehen seyn sollenden Schadens wird als unstatthaft befunden, weil Pfächtern selbst schuldig sind ihr gepfachtetes Weidengewachs für Dieberei zu beh bewahren .