Vorsitzender teilt dem Gemeinderath mit, daß bei der am 21. Februar courant Statt gefundenen Wiederverpachtung mehrer städtischer Grundstücke a auf 56 Morgen 117 Ruthen 50 Ruß Gartenland in der Nähe des Rheins, Städt. Atlas Blatt II No 162-190, bisher verpachtet im Ganzen zu 626 Thl. 25 Sgr. diesmal nur 573 Thl 15 Sgr. jährlich, b auf 16 Morgen 38 Ruthen 10 Fuß Ackerland auf der Morgensternsheide, welche bisher 32 Thl 15 Sgr. an Pacht aufgebracht haben, 80 Thl 15 Sgr pro Jahr, c auf die drei städtischen Bleichen am Oberthore, am Hüttensweiher und zwischen dem Nieder- und Rheinthore, seither zu 40 Thl 15 Sgr. verpachtet, 67 Thl 15 Sgr. jährlich, d auf die sechs Seilerbahnen auf dem Walle zwischen dem Rhein- und Niederthore, wie bisher eine jährliche Pacht von 15 Sgr für jede Bahn, e auf eine Gartenparzelle an dem Hammthore von 97 Ruthen 20 Fuß, verpachtet bisher zu 4 Thl 18 Sgr 8 Fuß jährlich 4 Thl., und f auf den städtischen Lohhof am Oberthore, die bisherige Pacht von jährlich 15 Thl geboten worden sei.
Nach der angestellten Untersuchung ist der MinderErtrag bei dem Gartenlande ad a lediglich dem Umstande beizumessen, daß die bisherigen Pächter, fast sämmtlich Leute aus dem Dorfe Hamm, wie bei früherer Gelegenheit sich vereinbart, und bei einem großen Theile der Parzellen bei dem Abgehen sonstiger Concurrenz gegenseitig jedes Aufgebot unterlassen haben. Gemeinderath nahm daher Veranlassung nur die Parzellen No 162 bis 172, 184, 187 - 190, worauf per Morgen 10 Thl und darüber geboten worden, zu genehmigen, dagegen für die Parzellen 173 - 183, 185 & 186, zusammen 26 Morgen ausmachend, worauf weniger als 10 Thl. pro Morgen geboten worden, die Genehmigung zu versagen, vielmehr hinsichtlich der Wiederverpachtung derselben den Bürgermeister zu
[Nächste Seite] zu autorisiren, unter Zuziehung der betreffenden Commission solche der Wittwe Leuchtenbergam Rhein, deren Anerbieten gemäß, zu einem angemessenen höhern Pachtgebote aus der Hand in Pacht zu geben.Die Wiederverpachtung der Grundstücke ad b c d & e wurde vom Gemeinderath genehmigt.
In Beziehung auf den Lohhof bemerkte Gemeinderath, daß diese Wiederverpachtung nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalte genehmigt werde, daß der Zustand und die Umgebung des Lohhofes [hinzugefügt:vorher] durch protocollarische Verhandlung respective ein Inventar festgestellt werde, und die Stadt auf vorherige Kündigung von drei Monaten zu jeder Zeit den Vertrag aufheben könne.
actum ut supra
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