Die Versammlung fand keine Veranlassung, auf ein von Franz Schmitz & Genossen eingegebenes Gesuch um Zuerkennung einer Vergütung für Zeitverlust bei einem Gange von Hamm
[Nächste Seite] nach Neuhs behufs Unterhandlung wegen Pachtaufhebung, sich einzulassen.actum utsupra