Sonntags Schule
Der Stadtkapellan soll als Mitcollator der Sonn - und Feiertagsschule schriftlich eingeladen werden am künftigen Freitag nachmittags 3 Uhr auf der Stadt Rentkammer zu er- scheinen, und dem Wahlgeschäft eines fähigen Subjects mit seiner Stimme beizu- wohnen .