Ankauf des Dammerhöfgens
Auf die vom Herrn Burgermeister gemachte Vorstellung, daß das von dem ehemaligen Unterpräfecten Herrn Jordans angekaufte, der Stadt Neuss ehedem zugehörige Dammer Höfgen am 14. Diesen Monats neuerdings gerichtlich in Crefeld würde verkauft werden, verlangte derselbe zugleich, daß der Stadtrath seine Meinung außern möchte, ob es nicht dem städtischen Interessen angemessen wäre, wenn besagtes Höfgen wieder von der Stadt angekauft würde.
Worauf dann der Stadtrath in Einsicht daß, da einem unterm 14. des verflossenen Monaths Februar abgehaltenen Protocoll zufolge seinerseits wirklich beschlossen worden, auf die Einziehung des besagten Höfgens an zu tragen, indem Herr Jordans nur 1/3 des Kaufpreises bezahlt hatte, auch diese Einziehung wirklich unterm 16. selbigen Monaths nachgesucht worden, obwohl darauf von einem Hohen General Gouvernement keine entscheidende Antwort erfolgt ist;
In Erwägung daß die Stadt Neuß an dem Anpächter dieses Höfgens immer einen Aufseher über Broich und Holz hatte, und eines solchen auch fernerhin bedarf,
[Nächste Seite]In Erwägung endlich, daß der Anpächter diese Höfgens ein Stück Holz benuzt, was der Stadt Neuß zugehört, und der neue Ankäufer desselben in den Genuß des dermaligen Anpächters zu treten fordern, und also daher zu einem Prozeß Anlaß zu geben werden könnte, beschlossen hat, daß besagtes Höfgen für die Stadt neuerdings wieder angekauft werden soll.
Worauf dann der Herr Burgermeister ersucht worden, sich des Endes nach Crefeld zu begeben, wozu sich derselbe anheißig gemacht hat.
so geschehen p p.
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