Band 41: Eintrag vom  7. Mai 1816 (Nr. 42)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Verpachtung der Wind Mühle

Auf die vom Herrn Bürgermeister gemachte Anzeige daß die Pacht Jahren der hiesigen Windmühle erloschen, er deshalb die neue Verpachtung derselben auf den 2. des vorigen Monaths anberäumt hätte; daß aber an selbigem Tage keine Liebhaber erschienen seyen, wurde von dem Stadtrath beschloßen, daß nach vorhergegangenen Verkündigungen eine abermalige Verpachtung am 14. des Laufenden Monats May vorgenommen, jedoch aber auch, um allen Prellereien, die durch separirte Verpachtung der Windmühle zu geschehen pflegt, vorzubeugen dieselbe vom Tage der Verpachtunbg an, nur auf 2 Jahr, 6 Monath, 21 Tage, nemlich bis zum 7. Dezember 1818 von neuem ausgesetzt werden soll,

[Nächste Seite] um in Verbindung mit den beiden Waßermühlen des Ober und Niederthors, deren Pachtzeit an diesem Tage ausgeloffen ist verpachtet werden zu können; und hat derselbe nach gegebener Vorlesung auf dem Original unterschrieben.

So geschehen zu Neuß, Tag, Monath und Jahr wie oben.