Band 52: Eintrag vom  8. März 1858 (Nr. 201)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Ausgänge auf die Promenade und Anlagen in derselben.

Die Angelegenheit hinsichtlich der Anlagen und Bauten des Gerbermeisters Kaumanns in der Promenade, wurde heute vertagt, weil der vorsitzende Bürgermeister es versuchen wollte, durch persönliches Benehmen mit dem quaestionirt Kaumanns eine zweckmäßige Regulirung derselben herbeizuführen.

In Betreff der übrigen Ausgänge auf die Promenade fanden weitläufige Debatten statt, welche, nachdem mehrere bezügliche Anträge verworfen worden, für Annahme des folgenden, von dem Stadtverordneten Frings gestellten Antrages führten:

"daß von dem Zollthore das heißt von dem alten Thurme in "der Promenade bis zur ehemaligen Windmühle ein "Weg von 12 Fuß Breite vorläufig blos zum Gehen "angelegt werde, sobald die Promenadenseite den hofräumen

[Nächste Seite] "Hofräumen und Gärten entlang, mit Gebäuden ausgefüllt sein "werde. Die Gebäude sollen nur nach einem von der Stadt "genehmigten Plane ausgeführt werden dürfen, und jedem "Anschießenden nach Anlage des Weges ein Ausgang zu beschränkten "Zwecke gestattet sein. Die Kosten der Anlage des Weges "müssen die Anschießenden tragen. Dieser Antrag ist sonach zum Beschlusse erhoben.

actum ut supra

Nach Verlesung des Protocolles erhoben sich über den Sinn des Antrages über die Ausgänge in die Promenade Zweifel, wodurch Veranlassung genommen wurde, diesen Gegenstand bis zu einer der nächsten Sitzungen zu vertagen.

Actum ut supra