Der den Bürgermeister vertretende Beigeordnete trug dem heute versammelten Stadtrath vor, daß auf den Antrag der Landrätlichen Behörde unterm 12 Juni vorigen Jahres von der Königlichen Hochlöblichen Regierung gestattet worden sey, aus den in der Stadt-Casse beruhenden vierzig tausend francs einen RoggenAnkauf zu machen; daß in Folge dieser Genehmigung durch den Bürgermeister in Holland sechs Last Roggen angekauft worden wären, daß aber in dem Augenblicke als der Roggen hier eintraf der Preis so sehr gesunken war, daß der Bürgermeister um den Nachtheil so gering als möglich zu machen, sich nicht nur genöthigt gesehen von ferneren
[Nächste Seite] Ankäufen abzustehen, sondern auch den angekommenen Roggen so schwind wie möglich verkaufen zu lassen, und daß überhaupt hierdurch ein Verlust von 723 Reichsthaler42 1/4 Stüber hiesig oder 550 Thaler 7 gutegroschen 9 Pfennige Preußisch Courant entstanden sey.Nach Einsicht des desfalls vorgelegten gehörigen Justification Verzeichniß um in der Erwägung, daß beim Transporte kein Versäumniß gewesen, der gesunkenen Fruchtpreis nicht vorauszusehen war der Verlust daher unverschuldet entstanden, und blos unerwarteten Ereignissen zuzuschreiben ist, hält der Stadrath dafür, daß der Betrag 550 Thaler 7 gutegroschen 9 Pfennige Preußisch Courant aus der Städtischen Casse zu decken, und zu dieser Ausgabe die Genehmigung der vorgesetzten hohen Regierung nachzusuchen wäre.
Also geschehen zu Neuß im Stadtrathe Jahre Monat und Tag wie oben.
Folgen die Unterschriften.