Band 41: Eintrag vom  21. Juli 1818 (Nr. 77)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem der Bürger Anton Hüsgen auf das ihn von dem Bürgermeister abschriftlich mitgeteilte hohe Regierungs-Restrict vom 20. März l. M. erwiedert hatte daß er die Laudemial- Gebühren und ErwerbGelder nicht kenne, jedoch wenn ihm der bebaute Platz in Erbpacht gegeben würde eine Summe von eilf francs jährlich als Erbzins ohne alles weitere zu entrichten erbötig wäre so würde dieses dem Stadtrathe zur Begutachtung vorgelegt.

Der Stadtrath erwägend daß der in Rede stehende Platz nur einen Flächen-Raum von 32 3/5 kölnischen oder 48 Magdeburger Ruthen, 98 Quadrat Fuß enthalte, und gewöhnlich nur 5 bis 6 francs Pacht einbringen könne, — daß die Hälfte dieses Raumes beiden fast jährlichen Reiniguingen der Erft mit Schlamm überschüttet mithin nicht gebaucht

[Nächste Seite] werden können, daß der Hüsgen darauf eine für das allgemeine nicht unnütze Gärberei angelegt habe, deren Kosten so beträchtlich sind, daß er sie nicht ohne seiner Familie hat gänzlichen Ruin wieder= reißen lassen könne - Daß sogar die Bebauung des Platzes sehr zu wünschen war, weil derselbe am Wasser gelegen, sonst jedermann zugänglich war und daselbst leicht Unglücksfälle entstehen konnten - ferner erwägend daß die Laudemial Gebühren sowohl als die Erwerb-Gelder der bisherigen hiesigen Gesetzgebung fremd sind, auch der angebotene Erbpacht dem Werthe des Grundstückes mehr als angemessen ist, hält dafür, daß die von dem Hüsgen erbetene Erbpacht Verleihung zum Vorteil der Stadt gereiche, demselben also der Platz gegen eine jährliche zu entrichtende Erbpacht von eilf francs oder zwei Thaler, ein und zwanzig Gutegroschen drei Pfennige in jener Art zu übertragen seye.

Geschehen Neuß im Stadtrath Jahr Tag und Monat wie oben.

Folgen die Unterschriften.