Band 41: Eintrag vom  08. August 1818 (Nr. 75 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem der Wege-Bau-Conducteur Scholl zu Crefeld den zur Anfertigung übernommenen Plan und Kosten-Anschlag über die Wiedererbauung der durch die franzö- sischen Regierung zerstörten Fluthschleuse vor dem hiesigen Oberthor , so wie auch den Kosten-Anschlag mit obiger Arbeit wegen der sonst zu befürchtenden Gefahr in nothwendiger Verbindung stehenden Überwölbung eines Theiles des Erftflusses vollendet hatte, so wurden beide Gegenstände, wovon der erste 848 Thaler 10 gutegroschen 5 Pfennige und der zweite 1697 Thaler Preußisch Courant Kosten verursachen würde, dem Stadtrathe in seinem heutigen durch die Landräthliche Behörde autorisirten Versammlung zum Gutachten vorgelegt.

Die Darstellung über die Nothwendigkeit dieses Schleusen-Baues, wovon bei den Überschwemmungen des

[Nächste Seite] Erftflusses, das Wohl so vieler Einwohner abhänge übergeht der Stadtrath, weil es Eine Hochlöbliche Königliche Regierung hiermit hinlänglich bekannt glaubt, indem Hochdieselbe dieses einsehend, bereits früher die Erlaubnis zur Ausführung des fraglichen Baues beim Finanz Ministerio nachgesucht und erhalten hat.

Aus den zur Einsicht genommenen Verhandlungen sieht der Stadtrath, was er auch aus eigener Überzeugung weiß, daß die Schleuse vor ihrer Zerstörung, die eine Folge der Canal Unternehmung war, in einem soliden und überhaupt in einem solchen Zustande gewesen ist, daß sie an langen Jahren keine Reparaturen würde bedurft haben. Wenn gleich hiernach dem Staate die Verpflichtung obliegt die Schleuse wieder gänzlich herstellen zu lassen, so will der Stadtrath doch, um an Tag zu legen, daß auch ihm die baldige Ausführung dieses wichtigen Werks am Herzen liege, sich für die Gemeinde zur Berichtigung der dabei erforderlichen Taglohn und TransportKosten verbindlich machen, wogegen er auf der andern Seite zuversichtlich hofft, daß die die nötigen, am Canale vorräthig liegenden Materialien als: Holz, Stein, Traß, Kalk, Eisen, ebenfalls unentgeldlich hergeben werde.

Von der Gerechtigkeitsliebe Einer Hochlöblichen Königlichen Regierung verspricht sich der Stadtrath,

[Nächste Seite] daß gegenwärtigen Vorschlag eine günstige Aufnahme finden wird.

So geschehen Neuß wie vor

Folgen die Unterschriften.