Der Stadtrath, welcher schon früher darüber sich ausgesprochen hatte, daß es wünschenswerth und angemessen sei, für die evangelische Gemeinde ein eignes Schulhaus zu erbauen, indem die mietheweise Benutzung eines Lokales durch den unvermeidlichen Wechsel manche Unbequemlichkeit mit sich bringe, nahm heute von dem durch den Baumeister Thomas entworffenen Plane und Anschlage zu einem solchen neben dem Eingange der städtischen Spaziergänge an der Neustraße auszuführenden Schulhause Einsicht.
Sowohl die gewählte Baustelle als auch Plan und Anschlag, letzterer im Betrage von 2596 Thlr 14 Silbergroschen 5 Pfennige. wurden vom Stadtrathe gutgehei .. ßen, welcher demnach die Ausführung in der Art beschloß, daß das Gebäude so zeitig angegriffen und fertig gestellt werde, um mit dem October 1845 in Benutzung genommen werden zu können.
Da die laufenden städtischen Einnahmen jedoch keine Mittel zur Ausführung des Baues darbieten: so beschloß der Stadtrath ferner, Königliche Hochlöbliche Regierung zu bitten, der Stadt aus dem UnterstützungsFonds für die Wasserbeschädigten am Niederrhein in näher festzustellender Zeit eine Anleihe von 2500 Thlr, welcher Betrag für die öffentlich zu verdingende Arbeit wohl ausreichen wird, gegen 4 1/2 Pro zent Zinsen hochgefällig machen zu wollen.
actum utsupra