Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Stadtrathe vor, daß die der Gemeinde Neuhs zugehörige Holz-Parzelle im Büttger Walde, dem Beschluße vom 11. Mai 1843 gemäß, schon zweimal zur Veräußerung an den Meistbietenden öffentlich ausgestellt worden, ohne daß sich Käufer dazu gefunden, daß sich aber jetzt eine Gelegenheit darbiete, dieselbe zu 45 Thlr - mithin 17 Thlr 20 Silbergroschen geringer als die Taxe-
[Nächste Seite] unter der Hand zu veräußern.Für den solchartigen Verkauf fand der Stadtrath sich nicht geneigt, er will es dem Bürgermeister-Amte jedoch überlassen, die mit Holz bepflanzte Parzelle Jemanden gegen den Bezug des Holzes und temporaire Benutzung des Bodens zum Ausrotten nach Umständen zu übertragen, und dann den Versuch zu machen, die zu Land umgeschaffene Parzelle später vortheilhafter an den Mann zu bringen
Actum utsupra