pfächtere
auff gethane proposition herrn bürgermeisteren ist das ahm 1ten Septembris negsthin ergangenes decretum, daß die pfächtere der weijsen ländereijen solche annoch 2 jahren brauchen sollen, verleßen, warauff der gemeindtsfreunden meinung, daß es beij erwähnten bescheidt bleiben mögte.