Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit dem Arrangement einverstanden, daß Zimmermann den von Taschen anzupachteten städtischen Lagerplatz und der Korbmacher Zaunbrecher dagegen den von Zimmermann für die noch rückständigen Pachtjahre unter denselben Bedingungen übernimmt.
actum ut supra