Nach Einsicht seines Berathungs-Protocolles vom 4. Sept. dieses Jahres durch welches unter anderm beschlossen wurde, daß denjenigen Eltern, welche 11/2 Thlr. und darunter an Classensteuer entrichten, ausnahmsweise nachgegeben werden könne, ihre Kinder gegen das geringere monatliche Schulgeld von zwei Silbergroschen an dem Unterrichte in der Freischule Theil nehmen zu lassen, und nach fernerer Einsicht des Schreibens der hiesigen SchulCommission vom 3. Decbr. courant, wonach die Entrichtung des also normirten Schulgeldes für diejenigen dieser Eltern, welche mehr als ein Kind zu Freischule schicken, doch etwas beschwerlich falle.:
[Nächste Seite] findet der Stadtrath es ebenfalls angemessen, daß das Schulgeld für diejenigen zur gedachten Cathegorie gehörigen Eltern, welceh mehr als ein Kind zur Freischule schicken, von zwei auf einen Silberroschen ermäßigt werde, und diese Einrichtung schon mit 1. November courant zur Anwendung komme.actum utsupra